KI-Chatbot und DSGVO: Was seit August 2026 gilt
Seit dem 2. August 2026 muss erkennbar sein, dass ein Chatbot eine KI ist. Dazu kommen die Datenschutzpflichten, die es schon länger gibt. Die meisten Chatbots, die wir im Rhein-Main-Gebiet sehen, erfüllen weder das eine noch das andere.
Hier steht, was gilt und was zu tun ist — vollständig, ohne Anmeldung. Wenn du es lieber prüfen lässt: KI-Check, 490 €, Ergebnis in fünf Werktagen.
Was der AI Act verlangt
- Art. 50 KennzeichnungNutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Ein Hinweis im Impressum reicht nicht — er gehört ins Chatfenster, beim ersten Kontakt.
- Art. 50 Gekennzeichnete InhalteKI-erzeugte Bilder, Videos und Sprachaufnahmen müssen als solche kenntlich sein. Das betrifft auch das Titelbild auf der Startseite.
- Art. 50 Ein Weg zum MenschenDer Nutzer muss zu einem Menschen durchkommen können, und der Weg muss sichtbar sein — nicht erst nach fünf Rückfragen des Assistenten.
- Aufsicht Zuständig ist die BundesnetzagenturSie ist in Deutschland die Marktüberwachungsbehörde für den AI Act.
Zur Einordnung
Die hohen Bußgeldrahmen, die durch die Presse gehen, richten sich überwiegend an Anbieter von KI-Systemen — also an die Unternehmen, die die Modelle bauen. Wer einen Chatbot einsetzt, ist Betreiber und trägt vor allem Transparenz- und Informationspflichten.
Das ist ein wichtiger Unterschied, und wir sagen ihn dazu, weil andere ihn weglassen. Wir arbeiten nicht mit Angst, sondern mit einer Liste.
Was die DSGVO zusätzlich verlangt
Diese Pflichten gelten unabhängig vom AI Act — und in der Praxis fehlen sie häufiger als die Kennzeichnung.
Der Punkt, den fast alle übersehen
Was dein Chatbot sagt, kann als Aussage deines Unternehmens gelten. Wenn er einen Preis nennt oder einen Termin zusagt, kann sich jemand darauf berufen.
Deshalb gehören dazu: eine Haftungsbegrenzung in den AGB, ein Ausgabefilter für Preise und Zusagen, und eine Protokollierung, damit im Zweifel nachvollziehbar ist, was gesagt wurde.
Das ist kein juristisches Detail. Das ist der Grund, warum ein selbst zusammengeklickter Chatbot ein Risiko ist und ein eingerichteter keines.
Prüf es selbst — in fünf Minuten
Sieben Fragen. Hak ab, was bei dir zutrifft. Nichts davon wird gespeichert oder gesendet — die Auswertung passiert in deinem Browser.
Noch nichts abgehakt. Fünf oder mehr Ja heißt: vermutlich in Ordnung, eine Durchsicht schadet nicht. Weniger als fünf heißt: da fehlt etwas — meistens ist es in wenigen Stunden erledigt.
Wenn du es nicht selbst machen willst
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Nachrüstennach UmfangKennzeichnung, Datenschutzbaustein, Auftragsverarbeitungsvertrag, Ausgabefilter, Protokollierung. Angebot in 24 Stunden, danach Festpreis.
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Assistent neu aufsetzenab 1.900 €Auf deine Leistungen trainiert, mit Terminbuchung, von Anfang an sauber eingerichtet. Zu den KI-Systemen →
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Wir prüfen die technische Umsetzung und die Dokumentation, nicht die Rechtslage im Einzelfall. Wo eine anwaltliche Prüfung nötig ist, sagen wir das ausdrücklich.
Was du noch wissen willst
Für die Texte selbst gibt es keine Kennzeichnungspflicht in dieser Form. Für Bilder und Videos schon. Und wenn ihr Kundendaten in ein Werkzeug eingebt, greifen die Datenschutzpflichten unabhängig von der KI-Frage.
Verantwortlich bist du als Betreiber. Ob die Agentur es richtig gemacht hat, ist eine andere Frage — genau dafür gibt es den Check als zweite Meinung.
Dann brauchst du das hier nicht. Falls du überlegst, einen einzuführen: Der Check lohnt sich vorher, nicht nachher.
Wäre es, wenn wir mit Bußgeldern arbeiten würden. Tun wir nicht — die betreffen überwiegend Anbieter von KI-Systemen. Es geht um eine Liste von Dingen, die fehlen, und darum, sie abzuarbeiten.
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Die Datenschutzpflichten gelten seit jeher — nur schaut seit August häufiger jemand hin.
Eine Person, kein Apparat
Prüfen lassen statt
raten
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